Legale Steuersparmöglichkeiten
Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass es sich bei den Immobilienbewertungen des Finanzamts nur um eine pauschale Vorgehensweise handeln kann. Wichtige wertrelevante Faktoren werden dabei nicht oder nicht richtig berücksichtigt. Aus diesem Grund gibt es den § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG). Dieser lautet sinngemäß:
Weist der Steuerpflichtige nach, dass der Verkehrswert (Marktwert) niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Wert, so ist der niedrigere Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren Werts müssen die für die Verkehrswertermittlung erlassenen Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Wertermittlungsverordnung berücksichtigt werden.
Auf der Grundlage des § 198 des Bewertungsgesetzes ist es somit möglich, völlig legal Steuern zu sparen. Es muss lediglich ein niedrigerer Verkehrswert (Marktwert) nachgewiesen werden. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne unverbindlich über Ihre legalen Möglichkeiten.
Nach unserer Erfahrung sind vor allem große Immobilien mit hohen Verkehrswerten von den fehlerhaften pauschalen Bewertungen des Finanzamtes betroffen. Hier liegt das größte Sparpotential. Aber auch kleinere Immobilien können betroffen sein, wenn die vom Staat gewährten Freibeträge nicht ausreichen. Falls Sie also der Meinung sind, dass die pauschale Bewertung des Finanzamtes Fehler enthält oder dem Zustand der betreffenden Immobilie nicht gerecht wird, sollten Sie etwas unternehmen.
Schenken sie dem Staat kein Geld, das ihm nicht zusteht!