Was wir für Sie tun können
Sie haben eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie geerbt oder geschenkt bekommen? Sie bereiten eine Schenkung oder sonstige Immobilienübertragung vor? Sie haben einen entsprechenden Steuerbescheid Ihres zuständigen Finanzamtes erhalten und sind nun zur Entrichtung der fälligen Erbschafts- oder Schenkungssteuer verpflichtet?
Dann können wir Folgendes für Sie tun:
- Wir beraten Sie zunächst völlig unverbindlich und kostenlos am Telefon.
- In schwierigen Fällen schauen wir uns auch unverbindlich Ihre Unterlagen an und unterbreiten dann Vorschläge.
- Wir zeigen Schwachpunkte der pauschalierten Bewertung der Finanzbehörden auf und erläutern, welche Aspekte nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden.
- Bevor wir gutachterlich für Sie tätig werden, erhalten Sie von uns ein Angebot über den Umfang der Tätigkeit und das entsprechende Honorar.
- In der Regel erstellen wir ein individuelles Verkehrswertgutachten über die betreffende Immobilie, in dem alle Besonderheiten nachvollziehbar und überprüfbar berücksichtigt werden.
- Die von uns erstellten Verkehrswertgutachten erfüllen die Anforderungen des § 198 des Bewertungsgesetzes und müssen daher vom Finanzamt anerkannt werden.
- Falls bereits Verkehrswertgutachten von anderen Sachverständigen vorliegen und Sie der Meinung sind, dass diese fehlerhaft sind, überprüfen wir diese Gutachten und geben eine Stellungnahme ab.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns beraten!